Artikel
02.05.2014
Wohnung schlampig gestrichen - Kaution futsch
Im vorliegenden Fall hatte der Wohnungsmieter zum Auszug die Wände mit Lackfarbe gestrichen. Über diese kann aber nicht mehr deckend gestrichen werden. Zusätzlich war das Streichen so schlampig durchgeführt worden, dass diverse Fußleisten, Schalter, Steckdosen, Rollläden ...