Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Wohnung schlampig gestrichen - Kaution futsch

Im vorliegenden Fall hatte der Wohnungsmieter zum Auszug die Wände mit Lackfarbe gestrichen. Über diese kann aber nicht mehr deckend gestrichen werden. Zusätzlich war das Streichen so schlampig durchgeführt worden, dass diverse Fußleisten, Schalter, Steckdosen, Rollläden ...