Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.01.2017

Wohnung ist kein Vogelkäfig!

Eine Vogelzucht in der Wohnung mit ca. 80 Vögel berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Vorliegend hatte sich zunächst die unter der Wohnung der beklagten Mieterin wohnende Mitmieterin über Vogellärm im Treppenhaus ...