Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Wohnraummietvertrag auf Lebenszeit des Mieters?

Der Zweck des § 575 BGB verbietet dessen Anwendung auf Mietverhältnisse, die auf Lebenszeit des Mieters geschlossen sind. Jedenfalls kann es treuwidrig sein, wenn sich der Vermieter auf die Unwirksamkeit eines solchen Vertrages beruft. ...