Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.12.2011

Wohnberechtigter muss sich an den Kosten beteiligen!

Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen. ...