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01.10.2014
Wirksamkeit einer Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus
Ist die Vollmacht ihrem Inhalt nach nicht eindeutig, ist sie nach den allgemeinen Regeln für Grundbucherklärungen auszulegen. Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt. Was die Fortdauer ...