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11.02.2015
Wiederholte Trunkenheitsfahrt und die Nichtvorlage eines Gutachtens
Nach §§ 3 Abs. 1 StVG, 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ist eine Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Von der Nichteignung darf die Behörde im Entzugsverfahren auf Grund der Vorschrift des § 11 Abs. 8 FeV jedoch ...