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19.06.2014
Wiederholte Trunkenheitsfahrt und MPU
Hat der Betroffene eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit begangen, so genügt dies für die Anordnung der Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens gem. § 13 Nr.2 b FeV. Hiernach ist die Anordnung nämlich dann geboten, wenn der Betroffene zwei ...