Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.06.2014

Wiederholte Trunkenheitsfahrt und MPU

Hat der Betroffene eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit begangen, so genügt dies für die Anordnung der Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens gem. § 13 Nr.2 b FeV. Hiernach ist die Anordnung nämlich dann geboten, wenn der Betroffene zwei ...