Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.09.2011

Wie groß muss ein Dienstspind sein?

Einen außergewöhnlichen Rechtsstreit hatte das Hessische Landesarbeitsgericht zu entscheiden. Es hat festgestellt, dass ein Dienstspind von 1,75 m Höhe, 1 m Breite und 0,46 m Tiefe genügt, um die Dienstkleidung eines ...