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02.05.2012
Widerruf der Vorsorgevollmacht und Streit über die Prozessfähigkeit
Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Partei prozessunfähig sein könnte, hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln, ob Prozessunfähigkeit vorliegt. ...