Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

Widerruf der Vorsorgevollmacht und Streit über die Prozessfähigkeit

Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Partei prozessunfähig sein könnte, hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln, ob Prozessunfähigkeit vorliegt. ...