Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2017

WhatsApp erst ab 16 Jahren!

Im vorliegenden Fall ging es um die familiengerichtliche Auflage zur Löschung von Anwendungen (konkret: WhatsApp) auf den elektronischen/digitalen Geräten der Kinder und zur Durchführung von regelmäßigen Kontrollen: ...