Artikel
01.10.2013
Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung
Ein Reiseveranstalter darf für eine Pauschalreise nicht damit werben, dass ein Sicherungsscheines übergeben wird. Eine solche Werbung mit Reisepreisabsicherung nach § 651k BGB ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. ...