Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung

Ein Reiseveranstalter darf für eine Pauschalreise nicht damit werben, dass ein Sicherungsscheines übergeben wird. Eine solche Werbung mit Reisepreisabsicherung nach § 651k BGB ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. ...