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03.02.2014
Werbung mit ab-Preisen einer Fahrschule ist wettbewerbswidrig!
Nach § 19 FahrlG ist es bereits grundsätzlich nicht zulässig, mit einem Gesamtpreis für die komplette Ausbildung von Fahrerlaubnisbewerbern zu werben, dies unabhängig davon, ob - wie vorliegend - der Fahrschulbetreiber vor dem Gesamtpreis das Wort ab stellt oder nicht. ...