Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.09.2011

Wer zu viel zu schnell verkauft, handelt gewerblich!

Im vorliegenden Fall wurde es einem Verkäufer bei eBay zum Verhängnis, dass er zum einen binnen sechs Wochen 552 Artikel angeboten hatte und zudem von August 2007 bis Mai 2010 855 Bewertungen (im Schnitt also fast 26 pro Monat) als Verkäufer erhalten hatte. Bei einem derartigen Verkaufsumfang ist von einem Handeln als gewerblicher Händler auszugehen. Daher ist der Verkäufer auch verpflichtet, den gegenüber Verbrauchern