Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Wer zu spät am Gate ist, bleibt auf dem Boden!

Sofern ein Fluggast zu spät am Gate erscheint, um für seinen Anschlussflug die Bordkarte abzuholen, so muss die Fluggesellschaft den Betroffenen nicht mehr befördern. Auch der Umstand, dass das Gepäck bereits ...