Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Wer trägt die Kosten des Umgangsrecht?

Die Kosten eines ihm zustehenden Umgangsrechts - auch für Übernachtung und Verpflegung - hat ein Elternteil grundsätzlich selbst zu tragen. Dies gilt auch bei größeren Entfernungen zwischen Elternteil und Kind. Nach der Rechtsprechung muss in diesem Fall die Gestaltung des Umgangsrechts der größeren Entfernung Rechnung tragen. Beispielsweise ...