Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2013

Wer trägt das Witterungsrisiko?

Witterungsbedingte Mängel in der Umgebung des Reiseziels führen im Regelfall nicht zu einem Reisemangel. Jeder Reisende weiß, dass ein Badeurlaub verregnen kann und dass Dauerschneefall bzw. Schneemangel zur Unbenutzbarkeit von Skipisten oder Loipen führt. ...