Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.10.2011

Wer nach Unfall auf Ersatzfahrzeug zurückgreifen kann, kriegt keinen Nutzungsausfall!

Einem Unfallgeschädigten steht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu, wenn neben dem verunfallten Fahrzeug im Haushalt ein Zweitfahrzeug zur täglichen Nutzung zur Verfügung steht. In diesem Fall kann der vorübergehende Verlust ...