Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.08.2012

Wer mit Alkoholisierten fährt, hat bei Unfall mit Schuld!

Wer als Beifahrer mit einem erkennbar angetrunkenen Fahrer mitfährt, der muss sich i.d.R. ein erhebliches Mitverschulden bei einem etwaigen Schaden anrechnen lassen, wobei das Mitverschulden regelmäßig unter ...