Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.07.2011

Wer leichtsinnig über die Straße geht, ist selber schuld!

Im vorliegenden Fall hatte ein dunkel gekleideter Fußgänger eine für ihn rote Fußgängerampel eine innerstädtische Straße neben dem Überweg überquert. Hierbei wurde er von einem Autofahrer erfasst. Das Verhalten des Fußgängers ist ein ...