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01.02.2016
Wer kontrolliert den Betreuer?
Nach Übernahme der Betreuung muss der Betreuer, sofern er auch - ganz oder teilweise - für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten bestellt worden ist, dem Vormund- schaftsgericht ein Vermögensverzeichnis vorlegen (§ 1802 BGB).
Der Stichtag, der auf dem Verzeichnis angegeben werden muss, ...