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01.10.2013
Wer keine Schlussrechnung vorlegt, muss mit Zwangsgeld rechnen!
Nach § 1840 BGB ist der Betreuer verpflichtet, eine formell ordnungsgemäße Schlussrechnung vorzulegen. Erfüllt der Betreuer diese Verpflichtung nicht, kann gegen ihn gemäß § 1837 III BGB i.V.m. § 35 FamFG ein Zwangsgeld verhängt werden. Die Rechnung muss eine geordnete Zusammenstellung ...