Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Wer keine Schlussrechnung vorlegt, muss mit Zwangsgeld rechnen!

Nach § 1840 BGB ist der Betreuer verpflichtet, eine formell ordnungsgemäße Schlussrechnung vorzulegen. Erfüllt der Betreuer diese Verpflichtung nicht, kann gegen ihn gemäß § 1837 III BGB i.V.m. § 35 FamFG ein Zwangsgeld verhängt werden. Die Rechnung muss eine geordnete Zusammenstellung ...