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23.03.2015
Wer im Straßenverkehr grundlos abbremst, haftet mit 30 Prozent
Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und haftet für einen daraus entstandenen Schaden mit 30 Prozent. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: ...