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18.03.2013
Wer haftet nach dem Verkauf für die Mietkaution?
Für den Fall, dass der Mieter die Kaution vom Erwerber nicht zurückbekommen kann, haftet der Veräußerer dem Mieter für die Rückzahlung (§ 566a Satz 2 BGB). Soll diese Haftung ausgeschlossen werden, so muss dies eindeutig vereinbart werden. ...