Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Wer entscheidet über das Umgangsrecht?

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge entscheiden die Eltern über das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils oder sonstiger Bezugspersonen gemeinsam. Ist ein Konsens nicht erreichbar, entscheidet das Familiengericht (§ 1684 Abs.3 BGB). Steht die elterliche ...