Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Wer einfach in den Urlaub geht, fliegt fristlos?

Der 61-jährige, mit einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehinderte Kläger ist seit 18 Jahren bei der Beklagten als Schlosser in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Eine ordentliche, fristgerechte Kündigung ist in dem Arbeitsverhältnis tariflich ausgeschlossen. Der Kläger hatte im Jahr 2010 fünf Urlaubstage ...