Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2016

Wer die Konkurrenz unterstützt, fliegt!

Im zu entscheidenden Fall hatte der als Programmierer tätige betroffene Arbeitnehmer während seiner alten Anstellung bereits für das Konkurrenzunternehmen, in welches er eintreten wollte, einige Software-Funktionen entwickelt. Der Arbeitgeber ...