Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.06.2011

Wer den Radweg versperrt, kann abgeschleppt werden!

Zwar rechtfertigt das minimale Beparken des Radweges noch keine Abschleppmaßnahme, wird jedoch der Weg mehr als nur unwesentlich eingeschränkt (hier: mit mehr als der Hälfte), ...