Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.01.2012

Wer baulicher Veränderung nicht zustimmt, zahlt auch nichts!

Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob ...