Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.09.2011

Wer auf einem Behindertenparkplatz verbotswidrig parkt, kann immer abgeschleppt werden!

Wenn verbotswidrig auf einem (von mehreren) öffentlichen Behindertenparkplätzen geparkt wird, kann das Fahrzeug auch dann sofort abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätzen (noch) unbesetzt sind. Auch dann, wenn nicht alle Parkplätze belegt sind, ...