Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.10.2011

Wer auf ein stehendes Hindernis fährt, hat grundsätzlich eine Mitschuld!

Das Auffahren auf ein die Fahrbahn versperrendes Hindernis erlaubt grundsätzlich die Annahme, dass entweder mit unangepasster Geschwindigkeit oder mangelnder Aufmerksamkeit gefahren wurde. Daher trifft den Fahrer ein Mitverschulden von 1/3. ...