Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.01.2012

Wer Reisemängel geltend macht, kann keine pauschalen Vorwürfe aufführen!

Pauschale und subjektive Äußerungen ohne die Benennung konkreter Fehler und Beweise können keine Minderung des Reisepreises begründen. Im zu entscheidenden Fall wollte eine Urlauberin eine Minderung von insgesamt 50% für die ihrer Meinung nach missglückte ...