Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Wer Mängelansprüche geltend machen will, muss es auch richtig machen!

Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen; nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur Ansprüche geltend machen, ...