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01.09.2014
Wenn zu spät storniert wird, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nichts!
Ist es zu einer unerwarteten schweren Erkrankung gekommen und hat der Reisende dennoch die Reise nicht unverzüglich storniert, so kann die Reiserücktrittsversicherung die Leistung auf Null kürzen. Sofern der Versicherungsnehmer nämlich sicher davon ausgehen kann, dass die Reise ...