Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Wenn zu spät storniert wird, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nichts!

Ist es zu einer unerwarteten schweren Erkrankung gekommen und hat der Reisende dennoch die Reise nicht unverzüglich storniert, so kann die Reiserücktrittsversicherung die Leistung auf Null kürzen. Sofern der Versicherungsnehmer nämlich sicher davon ausgehen kann, dass die Reise ...