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02.07.2012
Wenn keine Abgrenzung zu Vorschäden möglich ist, gibt’s nichts!
Sofern es unmöglich ist, mögliche Vorschäden eindeutig von dem konkreten Neuschaden abzugrenzen, kann ein Unfallgeschädigter keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Für die erforderliche Abgrenzung ist der ...