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04.06.2012
Wenn kein Fahrstuhl läuft, kann die Miete gemindert werden!
Sind alle Fahrstühle, mit denen eine Mietwohnung im 5. Stock erreicht werden kann, längere Zeit ausgefallen, so kann eine Mietminderung i.H.v. 7,5% erfolgen, da in diesem Fall der vertragsgemäße Gebrauch eingeschränkt ist. ...