Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2012

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht reagiert, kann eine Regulierungsfrist gesetzt werden!

Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter Ansprüche gegenüber uf das Schreiben jedoch keine Reaktion. Hier ist es gerechtfertigt, eine weitere schriftliche Regulierungsaufforderung mit einer einwöchigen Frist zur ...