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01.10.2012
Wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt ...
Nach § 556 Abs. 3 S. 2 BGB muss der Vermieter die Abrechnung über Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Gem. S. 3 dieser Vorschrift ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch ...