Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.10.2011

Wenn der Unterhaltsverzicht der Ausübungskontrolle nicht standhält ...

Hält ein ehevertraglich vereinbarter Verzicht auf nachehelichen Unterhalt der richterlichen Ausübungskontrolle nicht stand, so muss die anzuordnende Rechtsfolge im Lichte des Unterhaltsrechts und damit auch der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform und deren ...