Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.07.2015

Wenn der Schaden nicht zum Unfall passt ...

Ist bewiesen, dass nicht sämtliche Schäden an einem Unfallfahrzeug auf das Unfallereignis zu rückzuführen sind, und macht der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben bzw. bestreitet er das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden, dann ist ...