Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Wenn der Neuwagen mehr schluckt als angegeben ...

Weicht der tatsächliche Kraftstoff von der Herstellerangabe ab und liegt die Abweichung unter 10% (hier 7,7 statt 7,1 l/100km gem. Angabe im technischen Datenblatt), so berechtigt dies den Käufer nicht dazu, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der im Datenblatt angegebene Wert war ...