Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.07.2012

Wenn der Hund auf den Teppich kotzt, zahlt der Halter

Vorliegend hatte der Hund eines Mieters den Teppichboden der Mietwohnung verunreinigt indem er sich auf diesem erbrochen hatte. Hier haftet der Mieter für den Schaden aufgrund der Tierhalterhaftung. ...