Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig abgemahnt hat, droht keine Sperrzeit!

Es darf keine Sperrzeit verhängt werden, wenn der Betroffene unrechtmäßig abgemahnt wurde und deshalb dann eine Kündigung erhalten hat. Mit der Entscheidung wurde eine dreimonatige Absenkung des ALG-II, die das Jobcenter verhängt hatte, einkassiert. Das Jobcenter hatte die Ansicht vertreten, ...