Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Wenn Wasser und Gas und Heizung ausfallen, gibt's keine Miete!

Im vorliegenden Fall war es im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Wasser- und Gasversorgung gekommen. Es konnte daher weder gekocht noch geheizt werden. Dies rechtfertigt in der Heizperiode ...