Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Wenn Nachbarn über Osternester stolpern

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin Anfang März ein Osternest im Treppenhaus aufgestellt (30 cm Durchmesser, ca 25 cm hoch). Über dieses Nest kam es zu Streitigkeiten mit einer Nachbarin, u.a. weil das Nest den Treppendurchgang auf 64 cm verkürzte. ...