Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2013

Wenn Modernisierungen nicht angekündigt werden, müssen sie unterlassen werden!

Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter Modernisierungsarbeiten im Haus vornehmen, hatte die Arbeiten den Mieter jedoch vorher nicht angekündigt. Die betroffenen Mieter begehrten die Unterlassung dieser Arbeiten und erhielten vor Gericht recht. Die Bauarbeiten sind eine ...