Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Wenn Miterben fehlen, gibt's keinen gemeinschaftlichen Erbschein

Nur dann, wenn alle Miterben bekannt sind, kann ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden. Der Ausweis von unbekannten Abkömmlingen einer vorverstorbenen Person als Erben als eine Art Platzhalter ist unzulässig, da im Erbschein nur namentlich bestimmte Personen ...