Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Wenn Mieter eine Wand entfernen ...

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter eigenmächtig eine Wand entfernt und einen Kamin eingebaut. Ein solches Verhalten rechtfertigt zwar grundsätzlich eine fristlose Kündigung, nicht aber dann, wenn der Vermieter diesen Zustand jahrelang geduldet hat. In diesem Fall kann er ...