Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2016

Wenn Mieter den Hausmeister bedrohen, folgt die Kündigung!

Die Drohung eines Mieters gegenüber dem Hausmeister des Vermieters, er solle sich nicht mehr in die Siedlung trauen, er werde ihm die Zähne einschlagen, stellt einen Kündigungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB dar, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ...