Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.11.2013

Wenn Katzenurin einem den Atem verschlägt - fristlose Kündigung!

Im vorliegenden Fall ging von einer Wohnung insbesondere an warmen Tagen ein beißender Katzenuringeruch aus, der in eine darüber liegende Wohnung und ins Treppenhaus drang, so dass man sich dort wie im Raubtierkäfig vorkam. Die Geruchsbelästigung war unererträglich, ...