Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Weiternutzung durch Dritten - trotzdem 130%-Grenze bei den Reparaturkosten?

Dem Eigentümer eines Kfz wird im Rahmen der sogenannten 130%-Grenze grundsätzlich zugebilligt, auf Kosten des Schädigers eine eigentlich unwirtschaftliche Reparatur durchzuführen. Maßgebend hierfür ist die Überlegung, dass ihm sein Fahrzeug in besonderer Weise vertraut ist, ...